Asbestsanierung
Erkunden, zurückbauen, entsorgen – mit Nachweis
Im Altbestand ist Asbest kein Sonderfall, sondern der Normalfall. Hier steht, woran Sie es erkennen, was die Gefahrstoffverordnung seit Dezember 2024 von Ihnen als Eigentümer verlangt und wie ein Rückbau nach TRGS 519 abläuft.
Bis zu diesem Tag durfte Asbest in Deutschland verbaut werden.
Ist Ihr Gebäude älter, ist Asbest möglich – auch wenn von außen nichts darauf hindeutet. Genau davon geht die Gefahrstoffverordnung aus, solange das Gegenteil nicht belegt ist.
Wo wir es finden
Sechs Bauteile, die bei uns immer wieder auf dem Tisch liegen. Wählen Sie eines aus.
Wellplatten im Dach
Der häufigste Fund überhaupt: Welleternit auf Scheunen, Garagen, Carports und Hallendächern. Solange die Platten unbeschädigt sind, setzen sie kaum Fasern frei. Gefährlich wird es beim Brechen, Schneiden, Bohren und bei verwitterten Oberflächen.
Überdecken ist verboten. Die Platten werden ganz abgenommen, nicht zerschlagen.
Fassadenplatten
Kleinformatige Asbestzementplatten an Wetterseiten, Giebeln und Balkonbrüstungen, häufig an Wohnbauten der 1960er und 1970er Jahre. Oft sitzen sie auf einer Holzunterkonstruktion, dahinter steckt dann regelmäßig alte Mineralwolle.
Seit Dezember 2024 darf auch eine Asbestzement-Wandverkleidung nicht mehr überdeckt werden.
Bodenplatten und Kleber
Starre Platten im Format 25 × 25 Zentimeter, meist dunkel gesprenkelt. Die Platte selbst ist festgebunden, der schwarze Bitumenkleber darunter nicht immer. Auch PVC-Bahnen aus dieser Zeit können eine asbesthaltige Trägerpappe auf der Rückseite haben.
Der Kleber ist fast immer die eigentliche Arbeit, nicht die Platte.
Putz, Spachtelmasse, Fliesenkleber
Der unauffälligste Fund und der mit dem größten Streupotenzial: Asbest wurde Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern als Zuschlag beigemischt. Von außen ist das nicht zu sehen, und betroffen sind oft ganze Wandflächen statt einzelner Bauteile.
Deshalb ist genau hier die Materialprobe vor dem ersten Schlag unverzichtbar.
Rohr- und Kesselisolierung
In Heizungskellern alter Wohn- und Gewerbebauten: Dämmschalen, Schnüre, Dichtungen und Verkleidungen an Kessel und Leitungen. Diese Produkte sind weich und geben schon bei Berührung Fasern ab, erst recht wenn sie bröselig geworden sind.
Hier bitte nichts anfassen und den Raum geschlossen halten, bis die Probe ausgewertet ist.
Nachtspeicheröfen
Geräte aus den 1960er und 1970er Jahren enthalten im Inneren asbesthaltige Platten und Dichtungen. Von außen sieht man nichts, deshalb werden sie beim Entkernen regelmäßig übersehen und einfach mit dem Sperrmüll weggefahren.
Sie dürfen nicht geöffnet werden. Ausbau und Entsorgung gehören zusammen.
Alle Zeichnungen sind schematisch. Verbindlich ist nur die Materialprobe.
Drei Stufen, drei Spielregeln
Seit dem 5. Dezember 2024 sortiert die Gefahrstoffverordnung Asbestarbeiten nach dem Risiko. Davon hängt ab, wer arbeiten darf und mit welchem Aufwand.
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Geringes Risiko
Staubarme Arbeiten an festgebundenen Produkten und die Entnahme von Materialproben.
Wer: Fachbetrieb mit sachkundiger Aufsicht, die während der Arbeiten ständig vor Ort ist.
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Mittleres Risiko
Funktionale Instandhaltung, etwa ein Schlitz für eine Elektroleitung im asbesthaltigen Putz. Das war früher pauschal verboten und ist seit Dezember 2024 unter Schutzmaßnahmen zulässig.
Wer: Fachbetrieb mit sachkundiger Aufsicht, zugelassenes Verfahren, Absaugung mit Filter.
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Hohes Risiko
Großflächige Eingriffe und schwachgebundene Produkte wie Spritzasbest oder Leichtbauplatten.
Wer: ausschließlich behördlich zugelassene Fachbetriebe, Aufsicht mit der erweiterten Sachkunde.
In welche Stufe Ihr Objekt fällt, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung für diese konkrete Baustelle, nicht das Bauteil allein. Stufe 1 und 2 machen wir selbst. Arbeiten im hohen Risikobereich geben wir an einen zugelassenen Fachbetrieb weiter und koordinieren sie für Sie mit.
So läuft eine Sanierung ab
Der Arbeitsbereich wird dicht gemacht und unter Unterdruck gesetzt. Nur so bleibt die Faser dort, wo sie ist.
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01
Erkundung und Probe
Bestand aufnehmen, verdächtige Bauteile beproben, im Labor auswerten lassen. Erst das Ergebnis entscheidet über alles Weitere.
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02
Anzeige und Plan
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan und Anzeige bei der Arbeitsschutzbehörde, spätestens sieben Tage vor Beginn. Eine Kopie geht an den Unfallversicherungsträger.
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03
Abschottung
Arbeitsbereich staubdicht abtrennen, Unterdruck aufbauen, Dekontaminationsschleuse stellen, Zugänge regeln.
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04
Ausbau
Bauteile möglichst ganz lösen statt zerkleinern, Faserfreisetzung niedrig halten, Material direkt vor Ort staubdicht verpacken.
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05
Freigabe und Entsorgung
Feinreinigung, Freimessung über einen Partner, Abtransport mit Begleitschein auf eine zugelassene Deponie. Die Nachweise bekommen Sie für Ihre Unterlagen.
Was Sie beisteuern müssen
Die Gefahrstoffverordnung verteilt die Verantwortung seit Dezember 2024 anders als früher. Wer die Arbeiten veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen alles überlassen, was über das Gebäude bekannt ist. Ohne diese Angaben darf nicht angefangen werden.
- Baujahr oder Baubeginn
- Die wichtigste Einzelangabe. Liegt sie vor dem 31. Oktober 1993, wird von Asbest ausgegangen.
- Pläne und Unterlagen
- Grundrisse, Schnitte, Angaben zu späteren Umbauten. Jeder Umbau kann neues Material eingebracht haben.
- Vorhandene Gutachten
- Schadstoffkataster, Laborberichte, Unterlagen aus früheren Sanierungen – auch wenn sie alt sind.
- Wenn nichts vorliegt
- Dann muss das Gebäude erkundet werden. Diese Erkundung ist eine eigene Leistung und wird gesondert abgerechnet.
Fragen zu Asbest
Allgemeine Fragen zu Abbruch und Ablauf stehen in der FAQ auf der Startseite.
Ab welchem Baujahr muss ich mit Asbest rechnen?
Bei allen Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden. Bis zu diesem Tag durfte Asbest in Deutschland verbaut werden. Die Gefahrstoffverordnung verlangt deshalb, dass bei Arbeiten an älteren Gebäuden mit Asbest gerechnet wird, bis das Gegenteil belegt ist.
Woran erkenne ich Asbest in meinem Gebäude?
Typische Fundstellen sind Wellplatten und Fassadenplatten aus Asbestzement, Bodenplatten im Format 25 × 25 Zentimeter samt schwarzem Kleber, Rohr- und Kesselisolierungen, Nachtspeicheröfen sowie Spachtelmassen, Putze und Fliesenkleber. Sicherheit gibt nur eine Materialprobe im Labor. Verdächtige Bauteile sollten nicht angebohrt, geschliffen oder abgeschlagen werden.
Muss eine Asbestsanierung angezeigt werden?
Ja. Tätigkeiten mit Asbest sind der zuständigen Arbeitsschutzbehörde spätestens sieben Tage vor Beginn anzuzeigen, unternehmensbezogen und für das jeweilige Objekt. Eine Kopie geht an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Anzeige übernimmt das ausführende Unternehmen.
Was muss ich als Eigentümer oder Bauherr beisteuern?
Seit dem 5. Dezember 2024 müssen Sie dem ausführenden Unternehmen alle Informationen überlassen, die Ihnen vorliegen: Baujahr oder Baubeginn, Pläne und vorhandene Gutachten oder Schadstoffkataster. Liegt nichts vor und bleibt die Lage unklar, muss das Unternehmen eine Erkundung veranlassen. Diese Erkundung ist eine eigene Leistung und wird gesondert abgerechnet.
Darf ein Asbestzementdach einfach überdeckt werden?
Nein. Das Überdecken von Asbestzementdächern ist verboten. Seit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung gilt das Verbot auch für Wand- und Deckenverkleidungen aus Asbestzement und für asbesthaltige Bodenbeläge. Das Material muss zurückgebaut und entsorgt werden.
Wie wird asbesthaltiges Material entsorgt?
Asbesthaltiger Abbruchabfall ist gefährlicher Abfall. Er wird vor Ort staubdicht verpackt, mit Begleitschein über das elektronische Abfallnachweisverfahren transportiert und auf einer zugelassenen Deponie abgelagert. Die Nachweise gehören zu Ihren Bauunterlagen.
Was kostet eine Asbestsanierung?
Der Preis hängt an der Menge, am Material und an der Zugänglichkeit. Ein Wellplattendach lässt sich anders kalkulieren als ein asbesthaltiger Bodenbelag in einem bewohnten Gebäude. HK Abbruch besichtigt das Objekt kostenlos und legt danach in der Regel innerhalb von zwei bis drei Stunden ein Angebot vor.
Verdacht auf Asbest?
Wir sehen uns das Objekt kostenlos an und sagen Ihnen, was beprobt werden muss.
